Städte


Stadtverfassungen in Drachenbrukk

Kategorie 1:

Autonome Ratsverfassung mit niederer Gerichtsbarkeit. Ein Stadtvogt vertritt den Landesherren und übt die hohe Gerichtsbarkeit aus.

Kategorie 2 und große Neustädte:

Obmann/Vogt des Landesherren mit einem „1. Bürger“ als Juniorkollegen leitet den Bürgerrat. Der Bürgerrat wird von der Bürger/Volksversammlung gewählt und vom Landesherren bestätigt.

Kategorie 3 und 4 sowie kleine Neustädte:

Obmann/Vogt des Landesherren mit einem „1. Bürger“ als Juniorkollegen führt die Kommune mit Hilfe immer wieder einberufener Bürgerversammlungen. Daneben kann es immer noch Stadtteile ohne Verfassung geben, die im vollen Herrenbanne unter einem Obmann/Vogt/Richter stehen – z.B. Vorburgsiedlungen an der Herrenburg oder an der Bischofsburg oder als Besitzungen von solchen an anderem Ort.
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